Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

 
 
 
 
 
 
 
 

Promotion an der FIN

Hinweise und Richtlinien für eine erfolgreiche Promotion an der Fakultät für Informatik

Der Beginn des Promotionsvorhabens

1. Wahl eines Mentors

Ein Mentor ("Doktorvater") ist für das Promotionsvorhaben verantwortlich und betreut die Erstellung der Arbeit. Mentoren können nur Professoren, Juniorprofessoren oder Privatdozenten der FIN sein.

2. Wahl eines Themengebietes

Das Promotionsthema wird mit dem Mentor vereinbart. Wie in der Forschung üblich, "entwickelt" sich das genaue Thema erst langsam im Laufe eines Promotionsvorhabens. Daher wird zunächst ein Arbeitsthema angegeben.

3. Finanzierung des Promotionsvorhabens

Typischerweise promoviert man als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Professors und hat Lehrverpflichtungen zu erfüllen. Etliche Doktoranden der FIN finanzieren ihr Vorhaben als Drittmittelmitarbeiter (z.B. in Projekten der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder in forschungsorientierten Industrie-Projekten), über Stipendien (wie die Promotionsstipendien des Landes Sachsen-Anhalt) oder auch extern als Mitarbeiter einer Industriefirma. Man kann natürlich auch ganz ohne finanzielle Unterstützung promovieren, im Bereich der Informatik ist das aber eher unüblich.

4. Doktorandenstatus

Formal beginnt das Promotionsvorhaben mit der Anerkennung als Doktorand der FIN. Details zu diesem "Verwaltungsakt" finden sich in den Hinweisen zur Erteilung des Doktorandenstatus und in der Beantragung des Doktorandenstatus (PDF), auf den WWW-Seiten der FIN. An dieser Stelle dazu nur das Folgende: Die Erteilung des Doktorandenstatus wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorgenommen. Diplom- und Masterabschlüsse in Informatikstudiengängen an Universitäten in Deutschland werden in der Regel problemlos anerkannt. Ein Bachelorabschluss reicht nicht zur Anerkennung des Doktorstatus aus. In Ausnahmefällen kann bei FH-Abschlüssen, ausländischen Masterabschlüssen und informatikferneren Abschlüssen der Doktorandenstatus unter Auflagen vergeben werden. Eine oft genannte Auflage besteht zum Beispiel darin, dass einige Prüfungen zu Mastermodulen der Informatik mit gutem Erfolg bestanden werden müssen. Ein Doktorand, bei dem der Mentor keinen Fortschritt der Arbeit erkennt, erhält, nach Absprache mit dem Mentor, spätestens nach 6 Jahren ein offizielles Schreiben der Fakultät, dass der Doktorandenstatus erloschen ist.

Öffentliche Dokumentation des Dissertationsprojektes
Hinweise

1. Thesis Proposal

Der Doktorand beschreibt nach der Einarbeitungsphase (ca. ein Jahr nach Beginn) in einem längeren Dokument sein geplantes Dissertationsprojekt. Dieses Thesis Proposal (Hinweise zur Erstellung des Proposals) enthält einen vorläufigen Titel, detaillierte Informationen zum Stand der Forschung bei diesem Thema, zu den Zielen der Arbeit und wie diese Ziele erreicht werden sollen. Außerdem sollte vermerkt werden, welcher Erkenntnisgewinn erwartet wird. Der Doktorand trägt seine Ideen im Rahmen eines Doktorandenseminars öffentlich vor. Im Beisein des Mentors und eines weiteren Professors, ggf. auch externen Professors, findet eine Diskussion über Vortrag und Proposal statt. Das Prüfungsamt wird vom Mentor darüber schriftlich (Formular) informiert.

2. Referierte Veröffentlichungen

Nach einer Orientierungsphase veröffentlicht der Doktorand seine Forschungsergebnisse in Form von Aufsätzen in wissenschaftlichen Zeitschriften und Konferenzbänden. In der FIN wird erwartet, dass der Doktorand bei der Einreichung der Doktorarbeit einige angenommene referierte Aufsätze ("reviewed papers") vorweisen kann. Die Zahl der erwarteten Aufsätze hängt von Fachgebiet ab. Es ist darüber hinaus hilfreich, auf internationalen Tagungen seine Resultate zu präsentieren und diese mit Fachleuten zu diskutieren. Es empfiehlt sich, die erzielten Resultate immer zeitnah mit dem Mentor zu besprechen, oftmals bringen Betreuer neue Ideen in die Promotion ein und publizieren gemeinsam mit dem Doktoranden Aufsätze. Wichtig ist aber auch der Kontakt zu anderen (insbesondere auch externen) Professoren: Man erhält so oft eine bessere Einschätzung der eigenen Arbeiten und kann diese Professoren dann später leichter als Gutachter gewinnen.

3. Doktorandentag

Die Doktoranden stellen ihre Forschungsergebnisse im Rahmen eines zwanzigminütigen Vortrags mit anschließender Diskussion vor. In der Fakultät wurde vereinbart, dass jeder Doktorand auf einem der regelmäßig am Ende jeden Semesters stattfindenden Doktorandentages vorgetragen haben soll. Auf dieser Veranstaltung tragen Doktoranden typischerweise ein Jahr vor Einreichung ihrer Doktorarbeit vor. Der Nachweis des Vortrages beim Doktorandentag ist bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens vorzulegen (Formular).

4. Doktorarbeit

Eine Doktorarbeit (Dissertation) ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass wissenschaftliches Fehlverhalten (z.B. Plagiatismus) bei der Erstellung der Dissertation auch nachträglich noch zur Aberkennung des Doktorgrades führen kann. Der Zeitaufwand für das Schreiben dieses "Buches" wird oft unterschätzt, weshalb Promotionen oft länger dauern als geplant. Man sollte seine Ergebnisse also immer begleitend dokumentieren. Die Arbeit wird dann später von mehreren Gutachtern bewertet, es macht also Sinn, mit möglichen Gutachtern frühzeitig über die geplanten Inhalte der Arbeit zu diskutieren. Vom Mentor wird erwartet, dass er das Risiko wissenschaftlichen Fehlverhaltens seitens seines Kandidaten minimiert. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass er die Arbeit über eine Plagiatsoftware überprüft. Es soll keine "geheimen" Dissertationen geben. Sicher muss man manchmal Vertraulichkeit bei Ergebnissen vereinbaren, die wissenschaftlichen Ergebnisse einer Arbeit kann man jedoch in einer Dissertation notfalls auch "anonymisiert" darstellen.

Abschluss der Promotion

1. Vorbereitung der Eröffnung des Promotionsverfahrens

Der Mentor und /oder der Doktorand kann zwar Gutachter für die Doktorarbeit vorschlagen, letztlich wählt jedoch der Fakultätsrat bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens drei unabhängige Gutachter aus. Typischerweise ist der Mentor der Erstgutachter, ein weiterer Professor der FIN der zweite Gutachter und ein externer Professor der dritte Gutachter. Zusammen mit dem Vorsitzenden der Promotionskommission (ein FIN-Professor) sowie einem weiteren FIN-Professor bilden diese fünf Professoren die Promotionskommission. Der Mentor unterbreitet in der Regel Vorschläge für die Gutachter, den Vorsitzenden der Promotionskommission sowie ein Mitglied und ein Ersatzmitglied der Promotionskommission. In den meisten Fällen werden die vom Mentor und dem Doktoranden vorgeschlagenen Gutachter und Mitglieder der Promotionskommission dann auch bei der offiziellen Eröffnung des Verfahrens vom Fakultätsrat gewählt. Es empfiehlt sich daher, die angedachten Gutachter vorher um deren Bereitschaft zur Begutachtung zu befragen. Die Vorschläge der Gutachter und der weiteren Mitglieder der Kommission sollten dem Dekanat sehr frühzeitig, d.h. spätestens bei der Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens, unterbreitet werden. Es ist zweckmäßig, den Vorsitzenden der Promotionskommission bereits sehr frühzeitig in das Promotionsverfahren zu involvieren und ihm ggf. rechtzeitig (einige Wochen vor der offiziellen Einreichung) ein Exemplar der Dissertation zur Verfügung zu stellen. Oft ist es extrem schwierig, einen geeigneten Termin für die abschließende Verteidigung der Dissertation zu finden, da alle Mitglieder der Promotionskommission bei der Verteidigung anwesend sein müssen. Vielbeschäftigte Gutachter schöpfen den für die Erstellung des Gutachtens vorgesehenen Zeitraum von maximal 3 Monaten natürlich voll aus, außerdem müssen alle Gutachten spätestens zwei Wochen vor der Verteidigung zur Einsichtnahme durch den Hochschullehrkörper der FIN ausliegen. Es empfiehlt sich daher, bereits bei der Eröffnung des Promotionsvorhabens einen Terminfahrplan mit den Gutachtern zu vereinbaren sowie mit allen Mitgliedern der Kommission einen Terminvorschlag abzustimmen. Die Verteidigung findet typischerweise 3 Monate nach der Eröffnung des Verfahrens statt.

2. Eröffnung des Promotionsvorhabens (Einreichung der Dissertation)

Stimmt der Mentor der Einreichung der Dissertation zu, wird die Arbeit formal bei der FIN eingereicht. Zur Eröffnung eines Promotionsverfahrens (mindestens 14 Tage vor der nächsten Fakultätsratssitzung) - müssen im Prüfungsamt folgende Unterlagen abgegeben werden:

Wenn der Doktorandenstatus ab Januar 2009 erteilt wurde:

Empfohlen wird zudem:

Das Dekanat informiert alle Hochschullehrer spätestens zwei Wochen vor der entsprechenden Sitzung des Fakultätsrats umfassend über den eingereichten Antrag. Das Kollegium prüft die Arbeit vor der Fakultätsratssitzung. Bei schriftlich geäußerten Bedenken kann der Dekan vor der Eröffnung des Verfahrens weitere Kollegen hinzuziehen oder ggf. die Forschungskommission um Klärung bitten. Das Promotionsverfahren wird formal vom Fakultätsrat eröffnet.

3. Verteidigung

Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag mit Präsentation des Doktoranden von 30 Minuten mit anschließendem Verlesen der Gutachten und einer ausgiebigen öffentlichen Diskussion, die mit den Fragen der Gutachter beginnt. Die Promotionskommission befindet danach über die Note. Im inoffiziellen Teil der Verteidigung wird an unserer alma mater direkt im Anschluss an die Verteidigung der Doktorhut feierlich überreicht, und der Doktorand wird im Rahmen eines seltsam anmutenden mittelalterlich wirkenden Spektakels der begeisterten Öffentlichkeit am Otto-von-Guericke Denkmal vorgestellt. Das Verfahren wird dann in der darauf folgenden Fakultätsratssitzung durch Beschluss des Fakultätsrates mit der Vergabe des Prädikats zum Abschluss gebracht.

4. Veröffentlichung der Arbeit

Die Arbeit wird online veröffentlicht, und die Pflichtexemplare werden bei der Bibliothek abgegeben (Hinweise dazu erteilt das Prüfungsamt). Eine Veröffentlichung über einen Verlag ist möglich, aber oftmals mit höheren Kosten verbunden. Danach darf man den Titel Dr. Ing. offiziell führen. Nach dem Eintrag des Titels im Personalausweis kann man nach den vielen Mühen und dem tiefen Loch, in das man nach der Prüfung oft fällt, endlich das mühsam verdiente Sozialprestige genießen…

Letzte Änderung: 14.12.2011 - Ansprechpartner: Webmaster
 
 
 
 
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